Rauchwarnmelder

NRW - § 49 Abs. 7

In Wohnungen müssen Schlafräume und Kinderzimmer sowie Flure, über die Rettungswege von Aufenthaltsräumen führen, jeweils mindestens einen Rauchwarnmelder haben. Dieser muss so eingebaut oder angebracht und betrieben werden, dass Brandrauch frühzeitig erkannt und gemeldet wird. Wohnungen, die bis zum 31. März 2013 errichtet oder genehmigt sind, haben die Eigentümer spätestens bis zum 31. Dezember 2016 entsprechend den Anforderungen nach den Sätzen 1 und 2 auszustatten. Die Betriebsbereitschaft der Rauchwarnmelder hat der unmittelbare Besitzer sicherzustellen, es sei denn, der Eigentümer hat diese Verpflichtung bis zum 31. März 2013 selbst übernommen.

Ei Electronics

Als Partner von Ei Electronics setzen wir für unsere Kunden auf Qualitätsprodukte und ein Höchstmaas an Sicherheit.

 

Mehr als nur Standard ... !


Ei650

Hier nur ein Beispiel aus der Produktfamilie der Firma Ei Electronics. Lassen Sie sich von einem unserer geschulten und zertifizierten Technikern beraten.  Er erstellt ihnen ihr persönliches Konzept und montiert Sach- und Fachgerecht.


Funkvernetzung

Sie möchten eine Vernetzung der Melder um in allen Räumen gewarnt zu werden ? Kein Problem, die eingesetzten Melder könne per Kabel oder Funk miteinander verbunden werden.